Wenn du dich bei uns angemeldet hast! Musst du dich um dein Antrag nicht kümmern, dein Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen wir selber! Ob Oldenburg, Landkreis Oldenburg, Landkreis Ammerland, Landkreis Cloppenburg, Landkreis Leer oder Wesermarsch.
Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 4-8 Wochen.
Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen in der Fahrschule abgegeben werden:
Pflicht:
- Personalausweis, Reisepass oder Passport nur in Verbindung einer Meldebestätigung
- Erste-Hilfe-Nachweis über die 9-Std. Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gültigkeitsdauer unbegrenzt
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren – BF17: - Zusatzerklärung zum Antrag findest du bei uns in der Fahrschule
- Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine): - Ausländischer Führerschein im Original
- Übersetzung des Führerscheins durch einen deutschen anerkannten Institut ins Deutsche z.B. Irina Matz, Elisabethstraße 4, 26135 Oldenburg Telefon: 0441-2488208
Ausländische Führerscheine können unter folgenden Voraussetzungen in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden:
- Wenn der Inhaber des ausländischen Führerscheins diesen zu einer Zeit erworben hat, in der er keinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Sollte er zuvor schon einen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben, muss die Unterbrechung mindestens 6 Monate betragen haben oder:Wenn der Inhaber des ausändischen Führerscheins diesen zu einer Zeit erworben hat, in der er eine Schulausbildung oder ein Studium in dem entsprechenden Land absolviert hat.
- Wenn der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Ausnahmen hierzu erfahren Sie bei uns in der Fahrschule.
Ausländische Führerscheine werden in Deutschland nur unter oben genannten Umständen anerkannt. Ohne Umschreibung sind die Führerscheine nur 6 Monate ab der Wohnsitzgründung in Deutschland gültig.
Führerscheine aus EU Ländern müssen nicht umgeschrieben werden.